Berliner Testament
Berliner Testament
Das Berliner Testament ist weithin vielen Menschen bekannt. Die genauen Rechtsfolgen dahingegen nicht so unbedingt. Es gibt die Möglichkeit für Eheleute und eingetragene Lebenspartner im Berliner Testament eine gemeinschaftliche und gegenseitige Alleinerben- oder Vorerbenregelung im Testament anzuordnen. Vorlagen und Muster hierzu zeigen wir Ihnen kostenlos in den verschiedenen Artikeln, schauen Sie einfach die verschiedenen Beispiele durch.
Berliner Testament - die Zielsetzung
Die Kinder sollen beim Ableben des ersten Elternteils auf Zuwendungen aus dem Vermögen verzichten. Sie würden also erst nach dem Ableben beider Elternteile als Nach- oder Schlusserben eingesetzt werden. Dieses hat für den überlebenden Ehepartner einige Vorteile, je nach dem Verfassen des Textes jedoch auch gravierende Nachteile. Man muss hierbei nämlich genau darauf achten, dass dieser in der Verfügungsbefugnis über den Nachlass nicht eingeschränkt wird. In diesem Fall kann er nämlich nicht frei darüber verfügen. Um diese frei Handhabe abzusichern müsste das Berliner Testament um eine Pflichtteilsklausel (Jastrowsche Klausel) erweitert werden. Außerdem ist es ratsam, den Ehepartner bei einer Vorerbenregelung als „befreiten“ Vorerben einzusetzen.
Um zu vermeiden, dass ein Kind dies missachtet ist eine Verwirkungsklausel die beste Alternative. Diese besagt, dass die vorgesehene Erbeeinsetzung beim zuletzt Versterbenden unwirksam sein soll wenn einer der Abkömmlinge seinen Pflichtteil verlangt. Im Gegenzug dafür könnte man den pflichtteilsberechtigten Erben die den Pflichtteil beim Ableben des Erstversterbenden nicht verlangen, ein entsprechendes Vorausvermächtnis zugestehen. Sowohl bei der Nacherben-, wie auch bei der Schlusserbenbestimmung, geht der Nachlass als vereintes Vermögen an die Kinder oder deren Abkömmlinge, falls diese schon vorher versterben.
Berliner Testament im Falle einer Wiederverheiratung
Eine Wiederverheiratung hat Folgen in Form der Vermögensschmälerung für die Kinder aus der ersten Ehe. Auch der neu hinzugekommene Ehepartner und dessen Abkömmlinge aus der weiteren Ehe werden pflichtteilsberechtigt. Dieser Nachteil für die eigenen Kinder beim kann von den Erblassern verhindert werden mithilfe einer Wiederverheiratungsklausel.
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Es gibt zwei verschiedene Formen ein Testament zu verfassen, zum einen das handschriftliche Testament das zu Hause geschrieben wird oder das Notar Testament. Wer kein Testament verfasst, überlässt den Nachlass der gesetzlichen Erbfolge. Sie erfahren hier wie Sie Ihr Testament wasserdicht und ordentlich verfassen.