Ehegattentestament

Ehegattentestament

Das Ehegattentestament ist ein gemeinschaftliches Testament, das nur Eheleute oder eingetragene Lebenspartner verfassen können. Im Ehegattentestament ist meist vorgesehen dass die zum Beispiel die Ehegattin oder der eingetragene Lebenspartner das gesamte Vermögen erbt. Falls Kinder vorhanden sind, erben diese zunächst einmal nicht. Meist wird vorgesehen, dass die Abkömmlinge erst nach dem Ableben des hinterbliebenen Partners entweder als Schluss- oder Nacherben den Nachlass als Ganzes erhalten. Die Kinder haben jedoch das Recht auch nach dem Ableben des ersten Partners schon den Pflichtteil zu verlangen.

Ehegattentestament – die Form

Grundsätzlich gilt, wenn das Ehegattentestament zu Hause und privatschriftlich verfasst wird, muss es vom ersten bis zum letzten Buchstaben auch eigenhändig und handschriftlich geschrieben sein, sonst ist es ungültig! Einer der beiden Partner kann das Testament handschriftlich verfassen. Er versieht das Dokument zum Schluss mit Datum, Ort und Unterschrift. Der andere Partner muss den Inhalt des Testaments auch annehmen, dies könnte er mit diesem oder einem ähnlichen Satz tun:

Muster:

„Dies ist auch mein Wille.“

 

Er muss ebenfalls mit Unterschrift, Datum und Ort seinen Text abschließend bestätigen.

Was tun im Ehegattentestament gegen Pflichtteilsforderungen der Kinder?

Den Kindern kann man entweder einen Ersatz für das entgangene Erbe anbieten oder eine Klausel einarbeiten, dass sie auch ohne Ersatzzahlungen das Ehegattentestament beachten.

Beachten Sie sich hierzu bitte unsere kostenlose Vorlage:

„Dasjenige unserer Kinder, das seinen Pflichtteil beim hinterbliebenen Ehegatten fordert, erhält beim Ableben des Letztversterbenden von uns ebenfalls nur noch den Pflichtteil.“


Dies ist eine so genannte Pflichtteilsstrafklausel, die Pflichtteilsberechtigte von ihren Forderungen abhalten soll. Falls es sich allerdings um große Vermögen handelt, empfiehlt es sich eher, eine Einigung mit den Kindern schon im Vorfeld durch einen Pflichtteilsverzicht zu bewerkstelligen, denn die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind eine große Summe trotz Strafklausel einfordert vom Erben ist doch sehr hoch.

Fazit: Wer Erbstreitigkeiten vermeiden möchte, sollte in seinen Testamentsformulierungen auf den Rat eines Anwalts nicht verzichten. Diesen bekommt man zwar nicht kostenfrei, doch ein guter Rat kann sich allemal lohnen.

Gratis können Sie sich auf unseren Seiten informieren und auch alle Informationen gerne für sich nutzen.

Testament-verfassen.com
Es gibt zwei verschiedene Formen ein Testament zu verfassen, zum einen das handschriftliche Testament das zu Hause geschrieben wird oder das Notar Testament. Wer kein Testament verfasst, überlässt den Nachlass der gesetzlichen Erbfolge. Sie erfahren hier wie Sie Ihr Testament wasserdicht und ordentlich verfassen.