Erben Testament
Erben Testament
Wozu benötigen Menschen überhaupt ein Testament? Einfacher als diese Frage wäre zu beantworten, wer keines schreiben sollte. Im deutschen Erbrecht tritt wenn kein Testament vorliegt und kein Erbvertrag im Erbfall grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Kein Nachlassvermögen bleibt ohne Erben, denn schlussendlich würde auch der Fiskus noch als Erbe in Frage kommen wenn keine Erben mehr vorhanden sind. Sobald der Erblaser von der gesetzlich geregelten Erbfolge abweichen möchte, weil er auch Dritte, außerhalb der gesetzlichen Erben begünstigen möchte usw., ist man gut beraten, die Regelungen des Erbrechts auszuschließen. Dies kann durch das Verfassen eines Testamentes oder eines Erbvertrages geschehen. Unsere Vorlagen und Muster Texte können Sie sich kostenlos herunterladen und einfach an Ihre Bedürfnisse anpassen. Wenn Sie das Testament vom Notar beurkunden lassen wird dieser auch den von Ihnen eingefügten Inhalt formsicher gestalten.
Der Erblasser kann im Testament seinen Erben den guten Weg ebnen.
Grundsätzlich steht dem Erblasser völlig frei wem er wie viele Anteile an seinem Vermögen zu kommen lassen will. Meist handeln die Erblasser schon klug und stehen jedem Angehörigen einen angemessenen Teil zu. Falls er diese jedoch enterben möchte, steht dem auch nichts im Wege. Wenn ihm allerdings an einem streitfreien Übergang zur Wahrung des Familienfriedens gelegen ist sollte er doch zumindest die wichtigsten Dinge beachten:
- Erbengemeinschaft: Vermeiden Sie möglichst Erbengemeinschaften, denn sie führt oft zu großen Zerwürfnissen. Ab zwei gesetzlichen Erben lässt sich die zwangsläufige Bildung allerdings nicht mehr umgehen. Es gibt viele Beispiele dafür, dass Miterben von Erbengemeinschaften zu einem Mindestmaß an Kooperationen nicht bereit sind. Wenn diese gegensätzliche Ziele und Interessenslagen bezüglich der Nachlassabwicklung haben, ist ein Streit schon vorprogrammiert. Mittels testamentarischer Anordnungen, die klare und deutliche Vorgaben beinhalten, könnte dies ausgeschlossen werden.
- Nachlassverwaltung: Wenn es sich um größere Nachlässe handelt, mit Immobilienvermögen oder Unternehmensbesitz und Firmennachfolge gehören, falls die vorgesehenen Erben zu ungleiche Interessen haben, oder minderjährig und geschäftlich nicht erfahren und vielleicht auch schon zerstritten sind, dann könnte die Bestellung eines Nachlassabwicklers eine Hilfe sein. Der Nachlassverwalter sorgt kraft seines Amtes für eine reibungslose Auseinandersetzung des Erbes.
Partnerschaftsvertrag: Bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft wäre es gut, einen Partnerschaftsvertrag zu haben oder mithilfe des Testamentes oder eines Erbvertrages die Erbnachfolge zu regeln.
Testamente, die klug verfasst wurden, sorgen weiterhin für einen guten Familienfrieden. Damit die Verteilung von Wertsachen an die Erben möglichst friedlich vonstatten geht, ist ein rechtlich wirksames und gut formuliertes Testament unbedingt notwendig. Das Testament oder ein Erbvertrag vermeiden Zankereien unter den potentiellen Erben. Wenn man bedenkt, dass die Kostenaufwendungen für langwierige Prozesse ebenfalls aus dem Nachlass beglichen werden, ist das Testament, eventuell noch mit einem erfahrenen Anwalt im Erbrecht verfasst, die günstigere Lösung.
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Es gibt zwei verschiedene Formen ein Testament zu verfassen, zum einen das handschriftliche Testament das zu Hause geschrieben wird oder das Notar Testament. Wer kein Testament verfasst, überlässt den Nachlass der gesetzlichen Erbfolge. Sie erfahren hier wie Sie Ihr Testament wasserdicht und ordentlich verfassen.