Erben und vererben
Erben und vererben
Beim Erben und Vererben spielt das Testament eine zentrale Rolle. Anhand der kostenfreien Beispiele in unseren Artikeln können Sie sich hierzu umfassend informieren. Wenn Erblasser ein gültiges Testament verfassen, wird Ihr Wille gewichtiger sein als die gesetzliche Erbfolge. Wichtig ist hierfür jedoch in jedem Fall, dass ein Testament formal einwandfrei das Vererben regelt. Der Erblasser hat zudem aufgrund der Testierfreiheit die Möglichkeit nicht nur Verwandte, sondern jeden möglichen Dritten zu begünstigen.
Die Formalien beim Erben und Vererben
Lehnen Sie sich zunächst einmal an die gratis für Sie erstellten Testament Muster an, denn falsch wäre zum Beispiel folgendes:
- Ein privat verfasstes Testament darf nichtgeschrieben oder vor gefertigt sein. (Es muss voll umfänglich von Hand geschrieben und unterzeichnet sein)
- Orts- und Datumsangabe nicht vergessen!
- Der Willensinhalt darf nicht kompliziert, zweifelhaft, oder undeutlich sein. Das Testament darf nicht interpretierbar sein.
Außerdem kann man beim Vererben folgende Sachverhalte berücksichtigen:
- Bei Lebensversicherungen sollte man stets auf aktuelle Daten achten.
- Nichteheliche Lebenspartnerschaften können zwar kein gemeinschaftliches Testament verfassen, deshalb sollten sie andere Möglichkeiten wie Partnerschaftsverträge und Testamente oder Erbverträge nutzen. Achtung: diese können ebenfalls nicht über gemeinsame Konten verfügen, hier ist Vorsorge ebenfalls wichtig. Der nichteheliche Partner zählt im Erbfall nicht zum Kreis der gesetzlichen Erben.
- Pflichtteilsberechtigte sollten berücksichtigt werden.
- Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Ableben des Erblassers müssen dem Vermögenswert bei der Berechnung des Pflichtteilanspruchs immer hinzu gerechnet werden.
- Wenn mehrere Kinder aus unterschiedlichen Ehen erbberechtigt sind, dann ist es besonders wichtig, mithilfe des Testamentes oder des Erbvertrages die Erbfolge selbst zu beeinflussen. Es gibt hierzu einige detaillierte Anordnungen für das Testament oder den Erbvertrag.
- Die Zuwendung einzelner Wertgegenstände ist in der gesetzlichen Erbfolge so nicht möglich, dies müsste mithilfe von erbrechtlichen Möglichkeiten, nämlich zum Beispiel dem Vorausvermächtnis, der Teilungsanordnung, dem Vermächtnis, dem Übernahmerecht oder einer Auflage bestimmt werden. Diese Festlegungen setzen immer voraus, dass es Instrumentarien wie beispielsweise ein gültiges Testament oder einen Erbvertrag gibt.
- Zukünftige Entwicklungen der Erben bedenken (soll die verwitwete Ehefrau auch weiterhin als Erbin eingesetzt bleiben, wenn sie sich neu verheiratet?) Es könnte ja auch sein, dass Sie wünschen, dass die leiblichen Kinder in diesem Fall ihren Vermögensanteil gleich erhalten.
Alle Punkte, die beim Erben und Vererben wichtig sind hier zu benennen würde den Rahmen sprengen. Lesen Sie einfach alle weiteren wichtigen Artikel und nehmen Sie kostenlos alle Vorlagen gerne für sich in Anspruch.
Testament-verfassen.com
Es gibt zwei verschiedene Formen ein Testament zu verfassen, zum einen das handschriftliche Testament das zu Hause geschrieben wird oder das Notar Testament. Wer kein Testament verfasst, überlässt den Nachlass der gesetzlichen Erbfolge. Sie erfahren hier wie Sie Ihr Testament wasserdicht und ordentlich verfassen.