Kein Testament
Kein Testament
In einigen Umfragen wurde festgestellt, dass etwa 80 % der Menschen in Deutschland kein Testament verfasst haben. Diese Menschen akzeptieren für sich also die gesetzliche Erbfolge. Wer nämlich kein Testament hinterlässt, dessen Vermögen wird nach den gesetzlichen Regelungen verteilt. Aus diesem Grund stellen wir Ihnen die gesetzliche Erbfolge zunächst einmal vor.
Es liegt kein Testament vor? Dann gilt die Gesetzliche Erbfolge
Als Erben der ersten Ordnung gelten die Blutsverwandten. Dies sind Ihre Kinder, deren Abkömmlinge, also die Enkel und Urenkel. Dazu zählen auch die nichtehelichen und Adoptivkinder, diese allerdings nur wenn sie minderjährig adoptiert wurden.
Erst wenn keine Erben dieser Ordnung, sowie ein Ehepartner vorhanden sind, kommen die Erben der weiteren Ordnungen zum Zug.
Dies wären dann die Erben der zweiten Ordnung und hierzu zählen die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge und danach auch deren Kinder.
Es gilt der gleiche Grundsatz wie oben, Erben der vorderen Ordnungen schließen die der weiteren aus.
Erben der 3. Ordnung sind die Großeltern (mitsamt Abkömmlingen wie zum Beispiel Onkel und Tante, Cousine und Vetter).
Die Berechtigten der vierten Ordnung kommen nur sehr selten zum Zug denn dies sind die Urgroßeltern und deren Nachfahren.
Sind keine Verwandten und auch kein Ehepartner aufzufinden, wird der Fiskus als gesetzlicher Erbe den Nachlass übernehmen. Bei überschuldeten Nachlässen hat der Staat kein Ausschlagungsrecht, er wird die Schulden aus dem Erbe allerdings nur aus dem Guthaben befriedigen.
Kein Testament – die Folgen
Grundsätzlich gilt, wenn kein Testament vorliegt greift das gesetzliche Erbrecht. Wenn Sie in einer unehelichen Partnerschaft zusammen leben und kein Testament haben, steht dem Lebenspartner das gesetzliche Erbrecht oder auch Pflichtteilsrecht auch nach langjährigen Gemeinschaften nicht zu.
Wenn man mit den gesetzlichen Regelungen nicht einverstanden ist und vorausschauend handeln möchte, ist es nicht sinnvoll, kein Testament zu haben.
In Deutschland kennt man zwei unterschiedliche Formen des Testaments. Der Erblasser hat die Wahl zwischen dem notariellen und dem eigenhändigen Testament. Unser Gratis Service bietet Ihnen viele Muster und Vorlagen, die Sie auch nach Belieben für Ihre kostenfrei Zwecke ändern können.
Das notarielle Testament hat bei Änderungen einige Nachteile, deshalb empfehlen wir bei komplizierten Erbfällen zusätzlich zu unseren kostenlosen Beispiels - Texten oftmals auch den Gang zu einem spezialisierten Rechtsanwalt, bevor es zu oftmals vermeidbaren Zänkereien zwischen den Erben kommt.
Testament-verfassen.com
Es gibt zwei verschiedene Formen ein Testament zu verfassen, zum einen das handschriftliche Testament das zu Hause geschrieben wird oder das Notar Testament. Wer kein Testament verfasst, überlässt den Nachlass der gesetzlichen Erbfolge. Sie erfahren hier wie Sie Ihr Testament wasserdicht und ordentlich verfassen.