Letzter Wille
Letzter Wille
Das Testament wird im Umgangsgebrauch auch als letzter Wille bezeichnet. Nur etwa 20 % der Bundesbürger hat nach offiziellen Schätzungen einen letzten Willen verfasst. Das deutsche Erbrecht bestimmt, wer keinen letzten Willen hinterlässt, der akzeptiert die Regelungen der gesetzlichen Erbfolge für seinen Nachlass.
Letzter Wille – die Möglichkeiten
Der letzte Wille kann handschriftlich zu Hause oder vor einem Notar erklärt werden. Auch die Hilfe durch einen versierten Rechtsanwalt kann in Anspruch genommen werden.
Vorerben und Nacherben
Der Erblasser kann im Testament anordnen, dass der Nachlass zuerst einmal einer Person zugute kommen soll. Zudem kann er verfügen ob dieser Mensch frei oder nicht frei über das Vermögen verfügen kann (Beispiel: Vorerbe oder „befreiter“ Vorerbe). Hierbei wird dann auch festgelegt, welche Person nach dem Vorerben erben wird, das ist dann der Nacherbe.
Muster Text für die Vor- und Nacherbenregelung im letzten Willen:
„Ich setze meinen Sohn, Herrn Stefan Muster, als alleinigen Vorerben ein. Nach ihm wird seine Tochter Eva-Maria als Nacherbin erben.
Hamburg, den (Ort)
Erblasser Unterschrift“
Letzter Wille – Vorlage Alleinerbe
„Ich setze meinen Sohn, Herrn Stefan Muster, als Alleinerben ein.
Hamburg, den (Ort)
Erblasser Unterschrift“
Der Erblasser hat zudem die Möglichkeit, auch Auflagen (Beispiel: ein Erbe soll den Hund versorgen oder das Grab pflegen) und weitere Bestimmungen anzuordnen im letzten Willen. So kann er zum Beispiel auch bestimmen dass ein Testamentsvollstrecker den Nachlass verwalten soll. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn eine Erbengemeinschaft gebildet wird, die sich häufig gegenseitig blockiert. Der Testamentsvollstrecker sichert die Verwaltung und die endgültige Verteilung des Vermögens.
Wie kann ich tun, damit mein letzter Wille aufgefunden wird?
Sie könnten zum Beispiel Ihren letzten Willen einem vertrauenswürdigen Menschen überlassen. Eine weitere, allerdings nicht kostenfreie Lösung wäre die Übergabe an das Amtsgericht zur Hinterlegung. Sie können auch entscheiden, den letzten Willen beim Notar zu verfassen und dieser hinterlegt es ebenfalls.
Kann der letzte Wille auch widerrufen werden?
Der handschriftlich verfasste letzte Wille kann jederzeit kostenlos widerrufen werden, jedoch das notarielle Testament nicht. Es könnte auch durch Zerreißen vernichtet oder bei der Errichtung eines aktuelleren Testaments widerrufen werden.
Der gemeinschaftliche letzte Wille kann jedoch bei wechselbezüglichen Verfügungen nur eingeschränkt widerrufen oder geändert werden. Nach dem Ableben eines Verfassers ist es gar nicht mehr möglich und zu Lebzeiten beider Ehegatten nicht ohne die Einwilligung oder Benachrichtigung des Anderen.
Testament-verfassen.com
Es gibt zwei verschiedene Formen ein Testament zu verfassen, zum einen das handschriftliche Testament das zu Hause geschrieben wird oder das Notar Testament. Wer kein Testament verfasst, überlässt den Nachlass der gesetzlichen Erbfolge. Sie erfahren hier wie Sie Ihr Testament wasserdicht und ordentlich verfassen.