Testament Erbfolge
Testament Erbfolge
Die Erbfolge ist in Deutschland gesetzlich genau geordnet. Die Erbenordnungen richten sich nach der verwandtschaftlichen Nähe. Auch die Quoten, nach denen die Erben den Nachlass erhalten sind bei der gesetzlichen Erbfolge sehr unflexibel. Mehrere Kinder, die gesetzlich in erster Linie als Erben berufen sind, erben diese nach der Erbfolge das gesamte Vermögen je zu gleichen Anteilen. Hat eines der Kinder bereits vom Erblasser große Schenkungen erhalten, und ein Anderes zum Beispiel ansehnliche Haushaltsmithilfe geleistet, dann gibt einem das Testament oder der Erbvertrag die Mittel an die Hand, durch entsprechende Verfügungen einen gerechten Ausgleich unter mehreren Erbberechtigten herzustellen. Wenn hier lediglich die gesetzlichen Regelungen greifen, werden solche Dinge nur begrenzt berücksichtigt und Familienfehden sind vorprogrammiert.
Testament Erbfolge – das Pflichtteilsrecht beachten
Erben erster Ordnung haben das Recht auf einen Pflichtteil. Dieser entspricht der Hälfte des gesetzlich geregelten Erbteiles. Das bedeutet, ein Abkömmling könnte wenn ihm die Hälfte des Nachlasses gesetzlich zusteht, als Pflichtteil ein Viertel des Vermögens verlangen. Die Pflichtteilsberechnung erfolgt stets aufgrund des Nachlasswertes.
Testament Erbfolge - Nachlass zugunsten Dritter
Beabsichtigt ein Erblasser, den Nachlass ganz oder auch nur teilweise einer dritten Person oder eine karitativen Institution zu geben, dann ist hierfür das Verfassen eines Testamentes oder eines Erbvertrages unabdingbar. In unseren Vorlagen können Sie kostenlos einige Muster Texte entnehmen, doch grundsätzlich empfehlen wir zur Abfassung solcher Testamente die Hilfe eines erfahrenen Anwalts oder Notars.
Beabsichtigt man zum Beispiel, den Ehepartner zu enterben, bleibt in der Regel, abhängig vom ehelichen Güterstand, der Anspruch auf den Zugewinnausgleich bestehen. Auch Ansprüche auf einen Pflichtteil bleiben, beschränken sich jedoch auf einen so genannten „kleinen Pflichtteil“. Die Berechnungsgrundlagen kann Ihnen der Anwalt oder ein Notar ausführlich erläutern. Es gibt auch Optionen durch die bei der Enterbung des eigenen Gatten ein pauschalierter im Erbrecht vorgesehener Zugewinnausgleich umgangen werden kann.
In unseren weiteren Artikeln finden Sie viele Anregungen, Muster und Vorlagen. Bitte bedienen Sie sich gratis. Wir freuen uns, wenn Sie eine Hilfestellung durch die vorhandenen Informationen erhalten.
Testament-verfassen.com
Es gibt zwei verschiedene Formen ein Testament zu verfassen, zum einen das handschriftliche Testament das zu Hause geschrieben wird oder das Notar Testament. Wer kein Testament verfasst, überlässt den Nachlass der gesetzlichen Erbfolge. Sie erfahren hier wie Sie Ihr Testament wasserdicht und ordentlich verfassen.