Testament Erbrecht

Testament Erbrecht

Über die Erfolge kann der Erblasser im Testament oder Erbvertrag selbst bestimmen. Der Inhalt kann im Testament oder Erbvertrag deckungsgleich sein und doch bewirkt der Erbvertrag eine weitreichende vertragliche Bindung. An die im Erbvertrag  vereinbarten Verfügungen können nicht einseitig gelöst werden sondern nur einvernehmlich. Dies ist im Testament nicht so dieses kann jederzeit geändert vernichtet oder geändert werden. Die gesetzliche Erbfolge der §§ 1924 ff. im Bürgerlichen Gesetzbuch treten in Kraft wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat.

Testament Erbrecht nach Verwandtschafts- Ordnungen

Pflichtteilsberechtigte und gesetzliche Erben (1. Ordnung) sind die Kinder des Erblassers (§ 1924 BGB). Seit dem 1. April 1998 gilt die ebenso für die nichtehelichen Kinder eines Erblassers. Adoptivkinder gehören ebenfalls nach dem deutschen Erbrecht zu den gesetzlichen Erben, Stief- und Pflegekinder hingegen nicht.

Im Gesetz vorgesehene Erben der zweiten Ordnung sind Vater und Mutter des Erblassers und die Abkömmlinge (Brüder und Schwestern des Erblassers (§ 1925 BGB).

Die 3. Ordnung sieht als Begünstigte die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (§ 1926 BGB) vor.

Als gesetzliche Erben der 4. Ordnung erben die Urgroßeltern des Erblassers und deren Nachfahren (§ 1928 BGB).

Solange auch nur ein Erbe der ersten Ordnung vorhanden ist, kommen die Erben der weiteren Ordnungen nicht mehr zum Zuge. Dieser Grundsatz gilt auch für alle weiteren Ordnungen. Je weiter der Erbberechtigte im verwandtschaftlichen Grad entfernt ist desto weniger Anrechte erwirbt er auf den Nachlass.

Neben allen leiblichen Verwandten hat der überlebende Ehegatte eines Erblassers ebenfalls ein gesetzliches Erbrecht. Es kommt ganz darauf an, neben welchen Verwandten er erbberechtigt ist. Sind nur noch Verwandte der 4. Ordnung vorhanden, dann erbt der überlebende Ehegatte den gesamten Nachlass als Alleinerbe (§ 1931 BGB).

Diese gesetzliche Erbeinsetzung im deutschen Erbrecht kann durch ein Testament ein Stück weit außer Kraft gesetzt werden denn der Erblasser kann frei bestimmen wer den Nachlass oder einen Bruchteil davon als Gesamtrechtsnachfolger (Erbe) erhalten soll. Außer Kraft wird allerdings nicht das Pflichtteilsrecht der nahen Verwandten gesetzt.

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Es gibt zwei verschiedene Formen ein Testament zu verfassen, zum einen das handschriftliche Testament das zu Hause geschrieben wird oder das Notar Testament. Wer kein Testament verfasst, überlässt den Nachlass der gesetzlichen Erbfolge. Sie erfahren hier wie Sie Ihr Testament wasserdicht und ordentlich verfassen.