Testament verfassen

Testament verfassen

Mit dem Verfassen eines Testaments hat der Erblasser die Möglichkeit, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Jeder Mensch hat schließlich seine eigenen Auffassungen bezüglich seines Nachlasses. Diese Vorstellungen müssen nicht unbedingt mit der gesetzlichen Erbfolge übereinstimmen.

Testamentsformen zum Verfassen

Wenn Sie ein Testament verfassen möchten, stehen Ihnen formal einige Mittel zur Auswahl. Meist wird das Testament handschriftlich verfasst, da dies jeder Erblasser kostenfrei nutzen kann. Die Möglichkeit, das Testament mit Hilfe eines Notars zu verfassen ist hinlänglich bekannt, dies geht natürlich nicht kostenlos. Zusätzlich gibt es die Option, das handschriftliche Testament unter mithilfe des fachkundigen Rates vom Rechtsanwalt der mit Ihnen eine Vorlage erstellt zu verfassen.

Das öffentliche oder notarielle Testament

Notare helfen nicht nur beim Verfassen sondern ein öffentliches Testament ist immer formgültig verfasst. Die Testierfähigkeit des Erblassers kann ebenfalls kein Streitpunkt unter den Erben werden, denn ein Notar überzeugt sich schließlich persönlich und bezeugt dies auch. Die Hinterlegung des Testaments gibt dem Erblasser zusätzliche Sicherheit vor  Fälschungen und dem „Verschwinden“ des Dokuments. Einziges Manko wären die Notariatsgebühren, die am Nachlasswert gemessen werden. Zudem fallen bei Änderungen am Testament neuerliche Notarkosten an.

Hinweis: Wenn man ein notarielles Testament aus der Verwahrung nimmt, wird es automatisch ungültig. Es müsste entweder durch ein neues öffentliches oder durch ein privatschriftliches Testament ersetzt werden.

Unsere Testament Muster zeigen Ihnen gratis Möglichkeiten, wie Sie inhaltlich bestimmen können, wer Ihren Nachlass übernimmt. Für die Anordnungen eines Vermächtnisses oder Auflagen und Pflichtteilsstrafklauseln finden Sie jeweils auch Beispiele, damit Sie in Ihrem Testament beim Verfassen auch eine Feinabstimmung vornehmen können. Die unterschiedlichen Verfügungsmöglichkeiten beim Erben und Vererben sind breit gefächert und Sie können die Befugnisse von Erben und Vermächtnisnehmern beschränken oder erweitern. Eheleuten räumt der Gesetzgeber zudem den Weg ein, ein Ehegattentestament zu schreiben. Dies ist als Berliner Testament weithin bekannt und beabsichtigt die gegenseitige Absicherung der Partner, die man beim Verfassen des Testaments schon vorbereiten kann. Nach der neuesten Erbrechtsreform steht diese Möglichkeit auch eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern offen.

Wer ein rechtsgültiges Testament verfasst, kann sicher sein, dass der eigene Wille vorrangig vor den gesetzlichen Erbfolgeregelungen beachtet wird. Voraussetzung hierfür ist allerdings immer ein formal einwandfreies Testament.

Weitere Informationen sowie Muster, Vorlagen und Formulierungenrund um das handschriftliche und notariell Testament verfassen und die Hinterlegung sowie über weitere Themen erhalten Sie auf unserer umfangreichen und sehr zu empfehlenden Partnerseite Erbrecht-heute.de.

Testament-verfassen.com
Es gibt zwei verschiedene Formen ein Testament zu verfassen, zum einen das handschriftliche Testament das zu Hause geschrieben wird oder das Notar Testament. Wer kein Testament verfasst, überlässt den Nachlass der gesetzlichen Erbfolge. Sie erfahren hier wie Sie Ihr Testament wasserdicht und ordentlich verfassen.