Testierfähigkeit

Testierfähigkeit

Mit dem Begriff Testierfähigkeit meint der Gesetzgeber die Befähigung eines Menschen, ein Testament verfassen zu können. Generell kann jeder Mensch ein Testament schreiben. Gesetzliche Einschränkungen zur Testierfähigkeit beschreibt der Gesetzgeber in folgenden Ausnahmen:

  • Minderjährige vor dem 16ten Lebensjahr (nach dem 16. Lebensjahr benötigt der Minderjährige keine Zustimmung der Eltern, das Testament müsste jedoch mithilfe eines Notars erstellt werden)
  • Menschen, die an Geistes- und Bewusstseinstörungen leiden und nicht in der Lage sind, die Bedeutung einer solchen Willenserklärung zu erkennen
  • Menschen, die betreut werden und infolge des Gesundheitszustandes ebenso testierunfähig sind (Ist ein Betreuter geistig gesund, dann ist er unbeschränkt testierfähig)

Ein Testament muss auch bei einer Testierfähigkeit immer höchstpersönlich und das privatschriftliche eigenhändig verfasst werden. Ein Erblasser kann sich auch beim Notar nicht vertreten lassen. Kostenlose Muster, Vorlagen und Beispiele finden Sie in den verschiedenen Artikeln unserer Website. Alle Vorlagen können Sie gratis verwenden und für sich und Ihren Erbfall entsprechend abändern beim Verfassen Ihres Testaments.

Testierfähigkeit besagt, wer ein Testament errichten kann

Zum eigenständigen Verfassen eines Testamentes muss der Ersteller grundsätzlich einmal volljährig sein. Mit 18 Jahren ist ein Mensch in Deutschland volljährig und geschäftsfähig. Man sollte zudem geistig gesund und nicht bewusstseinsgestört sein, denn dann wäre das Testament unwirksam. Mit der Einschränkung, ein öffentliches Testament zu errichten wären hierzu auch  Minderjährige ab dem vollendeten 16ten Lebensjahr fähig.

Bei berechtigten Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers wäre es anzuraten, um eine Anfechtung durch die Erben oder Pflichtteilsberechtigte zu vermeiden, möglichst immer einen Notar hinzuzuziehen. Es gäbe zusätzlich die Möglichkeit, entsprechende ärztliche Atteste, über den Gesundheitszustand eines Testierenden zum Zeitpunkt der Verfassung des Testamentes anzufügen.

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Es gibt zwei verschiedene Formen ein Testament zu verfassen, zum einen das handschriftliche Testament das zu Hause geschrieben wird oder das Notar Testament. Wer kein Testament verfasst, überlässt den Nachlass der gesetzlichen Erbfolge. Sie erfahren hier wie Sie Ihr Testament wasserdicht und ordentlich verfassen.