Muss ein Testament handschriftlich verfasst sein?

Ob ein Testament komplett von Hand geschrieben sein muss, hängt vom konkreten Fall ab. Prinzipiell stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfassung Ihres Testaments zur Verfügung.

1. Sie schreiben Ihr Testament alleine.

2. Sie schreiben Ihr Testament gemeinsam mit Ihrem Ehe- oder eingetragenem Lebenspartner.

3. Sie nehmen bei der Verfassung des Testaments die Hilfe eines Notars in Anspruch.

Handschriftlich oder nicht? Die Fälle im Überblick

  • Alleiniges, privates Testament: Ihr privates Einzeltestament muss unbedingt eigenhändig von Ihnen mit der Hand geschrieben werden, und zwar wirklich ohne eine Zeile, die am Computer verfasst wurde. Durch diesen Formfehler würde das ansonsten womöglich korrekt verfasste Testament auf einen Schlag unwirksam. In diesem Falle würde statt der beabsichtigten Erbfolge die gesetzliche Erbfolge eintreten. Diese mögliche Fehlerquelle sollten Sie unbedingt vermeiden. Das Einzeltestament ist hierbei jederzeit frei widerruflich und änderbar.
  • Gemeinschaftliches Testament: Schreiben Sie das Testament im Rahmen eines gemeinschaftlichen Testaments zusammen mit Ihrem Ehepartner oder eingetragenem Lebenspartner, genügt es, wenn einer der Partner das Testament handschriftlich verfasst. Der andere Partner muss das Testament in diesem Fall lediglich eigenhändig mit Unterschrift und Datum versehen. Das gemeinschaftliche Testament kann nur im gegenseitigen Einvernehmen oder durch eine Benachrichtigung des Partners geändert oder widerrufen werden.
  • Notarielles Testament: Ein notarielles Testament muss nicht handschriftlich verfasst werden. Hier genügt die eigenhändige Unterschrift.

Handschriftliches Testament im Falle einer Scheidung

Verstirbt einer der Ehepartner noch vor Abschluss des Scheidungsverfahrens, wurde jedoch eine Scheidung bereits beantragt oder ihr zugestimmt, sind wechselbezügliche Verfügungen im handschriftlichen Testament – zum Beispiel die wechselseitige Erbeinsetzung, ein Vermächtnis und alle dazugehörigen Auflagen – grundsätzlich ungültig.

Einzige Ausnahme: Wenn nachgewiesen kann, dass der verstorbene Partner (Ehe- oder Lebenspartner) diese Verfügungen auch im Falle einer Scheidung getroffen oder aufrecht erhalten hätte, bleibt es wirksam.

Falls die Scheidung vor dem Ableben eines der Beiden bereits rechtskräftig war, ist ohne eine entsprechende Klausel im handschriftlichen Testament grundsätzlich das gesamte Testament unwirksam.

Vorlage für ein Testament handschriftlich

Dieser Mustererblasser hat drei Kinder. Unser kostenfreies Muster beinhaltet die Erbeneinsetzung von zwei Kindern zu gleichen Teilen. Des Weiteren finden Sie eine Enterbung des zweiten Sohnes und zwei Vermächtnisse. Die Schwester, als Vermächtnisnehmerin, hat Anspruch auf Herausgabe des Grundstücks an die beiden oben genannten Erben. Die Tochter muss sich als Erbin im Beispiel Text den Wert des Grundstücks auf ihren Anteil anrechnen lassen.

„Ich ordne an, dass meine Tochter, Frau Anneliese Schön, geb. Muster, und mein Sohn, Herr Heinz Muster, zu gleichen Teilen meine Erben sind.

Mein Sohn Manfred Muster, soll aus dem Nachlass nichts erhalten.

Mein Tochter, Frau Anneliese Schön, geb. Muster, soll unter Anrechnung auf ihren Erbanteil das Grundstück (Flurstück Nr..) in München bekommen.

Meiner Schwester, (Name) vermache ich mein Ferienhaus an der Nordsee (Lage und genaue Bezeichnungen).“

Ort, Datum

Unterschrift Erblasser

Anmerkung: Der enterbte Sohn ist Erbe erster Ordnung und daher pflichtteilsberechtigt. Er kann also einen Anspruch gegen die beiden Geschwister, die als Erben eingesetzt wurden, geltend machen. Bitte beachten Sie dies, wenn Sie Ihr Testament schreiben.

Siehe auch:

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