Mein Testament
Mein Testament als ordentliches Testament
Ein ordentliches Testament kann privatschriftlich oder notariell erstellt werden. Beide Formen sind gleichwertig. Hinweis: Das privatschriftliche Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben und zum Abschluss unterschrieben (zur Sicherheit den Vor- und Familiennamen) sein. Halten Sie diese Formvorschrift bitte unbedingt ein, denn ansonsten ist Ihr Testament unwirksam. Empfehlung: Geben Sie den Ort und das Datum der Erstellung an. Sie geben dem Nachlassgericht und den Erben Anhaltspunkte über eventuelle Widerrufe, Änderungen usw.Mein Testament als Nottestament
Nottestamente können nur unter außergewöhnlichen Umständen errichtet werden und es verliert zudem 3 Monate nach dem Verfassen die Gültigkeit. Hierzu gilt die Voraussetzung, dass der Erblasser den Notzustand überlebt hat.Welche Regelungen und Verfügungen kann mein Testament beinhalten?
Die eindeutigen Formulierungen im Testament sind entscheidend wichtig bei der Verteilung des Vermögens. Die Verfügungen und Bedingungen sind daher bedeutend für die Erben und die Nachlassbegünstigten.Tipps für Ihr Testament
- Beachten Sie die Formvorschriften, damit das Testament rechtswirksam ist
- Drücken Sie Ihren freien Willen unmissverständlich aus, damit kein Interpretationsspielraum bleibt
- Formulieren Sie Auflagen und Bedingungen deutlich
- Vermächtnisse sollten gut beschrieben werden
- Benennen Sie Erben und Vermächtnisnehmer, damit es keine Verwirrungen gibt
Mein Testament
Ich ordne an, dass mein Sohn, Herrn Stefan Muster, als alleiniger Erbe mein Vermögen übernimmt. Als Vermächtnis erhält meine Schwester Julia Muster meinen Schmuck.
Ort, Datum
Unterschrift des Erblassers
Siehe auch:
- Mustertestament
- Berliner Testament
- Testament Pflichtteil
- Letzter Wille
- Erbvertrag
- Testament Vordrucke