Vorsorgevollmacht
Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen & werden zwar mit zunehmendem Alter immer wichtiger, doch auch junge Leute haben jederzeit ein Risiko, im Falle eines Unfalles oder einer tödlichen Krankheit keine Entscheidung mehr selbst treffen zu können.
Bei einer Betreuungsbedürftigkeit und Krankenpflege hilft dann auch eine rechtzeitig ausgestellte Patientenverfügung. Wie soll der Arzt wissen, wenn man nicht mehr in ganzem Umfang entscheidungsfähig ist, was man als Patient möchte.
Auch die Verwandten sind ohne eine entsprechende Vollmacht entgegen der landläufigen Meinung nicht handlungsfähig. Um dies zu sein müssen auch Kinder und der Ehegatte eine Vollmacht in Händen haben.
Wer sicher sein möchte, dass im Ernstfalle – also bei einer eigenen Entscheidungs- und Einwilligungsunfähigkeit alles so gehandhabt wird wie man das gerne möchte, sollte beizeiten dafür vorsorgen mit den geeigneten Vollmachten. Es gibt dazu verschiedene Möglichkeiten wie man die Vorsorgevollmacht oder
Verfügungen für den Notfall treffen kann:
- Vorsorgevollmachten
- Betreuungsverfügungen
- Patientenverfügungen
Was kann man mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen?
Die richtig ausgefüllte Vorsorgevollmacht berechtigt eine Vertrauensperson stellvertretend und kompetent für Sie zu handeln. Wenn Sie diese Person einweihen im Falle einer Krankheit oder einer schweren Pflegebedürftigkeit ganz in Ihrem Sinne wichtige Entscheidungen zu treffen, so kann das auf Grundlage der Vorsorgevollmacht auch durchgesetzt werden und so geschehen. Vollmachten der verschiedensten Arten können sich dazu auf grundverschiedene Bereiche beziehen. Es gibt Vorsorge-Verträge für Bankerledigungen oder die Begleitung für die Krankenversorgung oder das Pflegeheim. Keine Bange, diese ganz individuellen und eigentlich von Ihnen persönlich zu entscheidenden Angelegenheiten werden Ihnen nur im Notfall abgenommen. Niemand ist entmündigt durch eine solche Vorsorgevollmacht. Das Dokument kann allerdings den Aussagen der von Ihnen bevollmächtigten Person Durchsetzungskraft verleihen. Noch gewichtiger wird das Dokument wenn Sie es zusätzlich notariell beglaubigen lassen, was jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
Es wird jedoch juristisch notwendig, wenn ein Dritter zum Verkauf oder Erwerb von Immobilien ermächtigt werden soll. Auch die Aufnahme von Darlehen oder weitere Angelegenheiten bei Bankgeschäften sehen die Kreditinstitute gerne Vorsorgevollmachten in juristisch einwandfreier und zweifelsfreier Form. Diese sollten zudem immer wieder einmal überprüft werden, ob die einstigen festgelegten Bestimmungen auch weiterhin noch Bestand haben. Diese weitere Gültigkeit sollte zudem durch Unterschriften neueren Datums bestätigt werden. Wenn Sie einen Zeugen mit neuem Datum hinzuziehen und diesen auch bestätigen lassen wird das noch einmal bekräftigt.
Vorsorgevollmachten sind sehr individuelle Dokumente, die ganz auf die Bedürfnisse der einzelnen Menschen zugeschnitten sein sollte. Sowohl für die Form als auch bei den Texten gibt es daher auch einen großen Gestaltungs-Spielraum. Formulierungshilfen für alle Verfügungen zur Betreuung und Unterstützung finden Sie als Anregung oder Grundlage auch kostenlos auf der Website
Erbrecht-heute.de.
Siehe auch:
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