Testament verfassen
Mit dem Verfassen eines Testaments hat der Erblasser die Möglichkeit, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Jeder Mensch hat schließlich seine eigenen Auffassungen bezüglich seines Nachlasses. Diese Vorstellungen müssen nicht unbedingt mit der gesetzlichen Erbfolge übereinstimmen. Wenn Sie ein Testament verfassen möchten, stehen Ihnen formal einige Mittel zur Auswahl. In der Regel wird das Testament handschriftlich verfasst, da diese Möglichkeit jeder Erblasser kostenfrei nutzen kann. Die Alternative, das Testament mit Hilfe eines Notars zu verfassen, ist hinlänglich bekannt.
Bei der Testamentserstellung durch einen Notar fallen natürlich Kosten an. Bei einem Einzeltestament wird in der Regel eine 1,0-fache Gebühr, bei gemeinschaftlichen Testamenten eine 2,0-fache Gebühr fällig. Die Gebühr hängt vom Wert des Nachlasses ab.
Zusätzlich gibt es die Option, ein
handschriftliches Testament unter Mithilfe des fachkundigen Rates vom Rechtsanwalt, der mit Ihnen eine Vorlage erstellt, zu verfassen.
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Voraussetzungen zum Verfassen des eigenen Testaments
Wichtige Voraussetzungen (der Gesetzgeber nennt diese auch Testierfähigkeit) zum
Testament schreiben sind:
- Der Erblasser muss volljährig und zudem auch voll geschäftsfähig sein
- Personen ab dem 16. bis zum 18. Lebensjahr können ein Testament verfassen, dies jedoch nur beim Notar
- Erblasser, die nicht in der Lage sind die Tragweite eines Testaments zu erfassen, sind auch nicht fähig, ein rechtswirksames Testament zu verfassen
- Hier erhalten Sie die passenden Formulare
Öffentliches oder notarielles Testament
Notare helfen nicht nur beim Verfassen, sondern ein öffentliches Testament ist immer formgültig verfasst. Die Testierfähigkeit des Erblassers kann ebenfalls kein Streitpunkt unter den Erben werden, denn ein Notar überzeugt sich schließlich persönlich und bezeugt dies auch. Die Hinterlegung des Testaments gibt dem Erblasser zusätzliche Sicherheit vor Fälschungen und dem „Verschwinden“ des Dokuments. So kann sichergestellt werden, dass sein
letzter Wille auch Anwendung findet. Einziges Manko wären die Notariatsgebühren, die am Nachlasswert gemessen werden. Zudem fallen bei Änderungen am Testament neuerliche Notarkosten an.
Hinweis: Wenn man ein notarielles Testament aus der Verwahrung nimmt, wird es automatisch ungültig. Es müsste entweder durch ein neues öffentliches oder durch ein privatschriftliches Testament ersetzt werden.
Den Pflichtteil berücksichtigen
Bei den engsten Angehörigen muss man als Erblasser an den Testament
Pflichtteil denken. Wer pflichtteilsberechtigt ist, erfahren Sie in den weiteren Artikeln oder von einem Erbrecht - Anwalt. Beim Notar oder beim Anwalt muss ein
Erbvertrag ohnehin erstellt werden. Auch als Unterstützung für das Ehegattentestament oder auch
Berliner Testament genannt wäre es ratsam, einen fachlichen Rat einzuholen. Ein gemeinschaftliches Testament kann zwar im Prinzip auch zu Hause verfasst werden doch da hier im Testament Alleinerbe meist der Ehegatte sein soll, kommt es auf den korrekten Wortlaut an.
Testament Beispiele und Mustervorlagen
Unser
Muster-Testament zeigen Ihnen Möglichkeiten, wie Sie inhaltlich bestimmen können, wer Ihren Nachlass übernimmt. Für die Anordnungen eines Vermächtnisses oder Auflagen und Pflichtteilsstrafklauseln finden Sie jeweils auch
Beispiele, damit Sie in Ihrem Testament beim Verfassen auch eine Feinabstimmung vornehmen können. Die unterschiedlichen Verfügungsmöglichkeiten beim
Erben und Vererben sind breit gefächert und Sie können die Befugnisse von Erben und Vermächtnisnehmern beschränken oder erweitern.
Eheleuten räumt der Gesetzgeber zudem den Weg ein, ein
Ehegattentestament zu schreiben. Dies ist als Berliner Testament weithin bekannt und beabsichtigt die gegenseitige Absicherung der Partner, die man beim Verfassen des Testaments schon vorbereiten kann. Nach der neuesten Erbrechtsreform steht diese Möglichkeit auch eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern offen.
Eine eigene Unterseite haben wir dem Thema
Testament Download gewidmet, da wir Ihnen hierzu wichtige Informationen mit auf den Weg geben möchten, insbesondere was die Formvorschriften angeht.
Nur wer ein rechtsgültiges Testament verfasst, kann sicher sein, dass der eigene Wille vorrangig vor den gesetzlichen Regelungen zur
Erbfolge beachtet wird. Voraussetzung hierfür ist allerdings immer ein formal einwandfreies Testament. Wer lieber den Rat eines Anwalts für sein Testament in Anspruch nehmen möchte, der kann sich beispielsweise an einen
Anwalt für Erbrecht wenden,
Weitere Informationen sowie
Muster,
Vorlagen und
Formulierungen rund um das handschriftliche und notarielle Testament und die Hinterlegung sowie über weitere Themen erhalten Sie zahlreich hier auf unserer Webseite.
Siehe auch:
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