Muss ein Testament handschriftlich verfasst sein?
Hinweis: Dieser Artikel wurde im Juni 2026 redaktionell überarbeitet.
Im Überblick gibt es vor allem diese Möglichkeiten:
1. Sie schreiben ein eigenhändiges Einzeltestament.
2. Ehegatten oder bestehende eingetragene Lebenspartner errichten ein gemeinschaftliches eigenhändiges Testament.
3. Sie errichten ein öffentliches beziehungsweise notarielles Testament beim Notar.
Handschriftlich oder nicht? Die Fälle im Überblick
- Eigenhändiges Einzeltestament: Ein privates Einzeltestament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Das bedeutet: Der gesamte Text muss von der testierenden Person selbst mit der Hand geschrieben werden. Es reicht nicht aus, den Text am Computer zu verfassen, auszudrucken und anschließend zu unterschreiben. Ein solcher Formfehler kann dazu führen, dass das Testament unwirksam ist. In diesem Fall kann statt der gewünschten Regelung die gesetzliche Erbfolge eintreten. Ort und Datum sollten ebenfalls angegeben werden, damit später möglichst klar ist, wann und wo das Testament errichtet wurde.
- Gemeinschaftliches Testament: Ein gemeinschaftliches Testament können Ehegatten errichten. Für bestehende eingetragene Lebenspartnerschaften gelten besondere Regelungen. Bei einem eigenhändigen gemeinschaftlichen Testament genügt es, wenn einer der Ehegatten den gesamten Text handschriftlich schreibt. Der andere Ehegatte muss die gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig mitunterzeichnen. Auch der mitunterzeichnende Ehegatte sollte Ort und Datum zu seiner Unterschrift hinzufügen.
- Notarielles Testament: Ein notarielles Testament muss nicht vollständig von Hand geschrieben werden. Es wird zur Niederschrift eines Notars errichtet. Der Erblasser kann dem Notar seinen letzten Willen erklären oder ihm eine Schrift mit der Erklärung übergeben, dass diese seinen letzten Willen enthält. Diese Schrift muss nicht vom Erblasser selbst geschrieben sein.
Handschriftliches Testament im Falle einer Scheidung
Besondere Regeln gelten, wenn Ehegatten einander in einem Testament bedacht haben und es später zur Scheidung kommt. Eine letztwillige Verfügung zugunsten des Ehegatten ist grundsätzlich unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tod des Erblassers aufgelöst wurde. Ähnlich kann es sein, wenn die Scheidung zum Zeitpunkt des Todes zwar noch nicht rechtskräftig abgeschlossen war, aber die Voraussetzungen für die Scheidung vorlagen und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte. Das bedeutet aber nicht in jedem Fall automatisch, dass jede einzelne Regelung des Testaments ohne weitere Prüfung wegfällt. Entscheidend kann sein, ob anzunehmen ist, dass der Erblasser die Verfügung auch für den Fall der Scheidung getroffen hätte. Eine entsprechende ausdrückliche Regelung im Testament kann daher wichtig sein, wenn eine bestimmte Person auch nach Trennung oder Scheidung bedacht bleiben soll. Bei gemeinschaftlichen Testamenten ist die Rechtsfolge besonders wichtig: In den gesetzlichen Scheidungsfällen kann ein gemeinschaftliches Testament grundsätzlich seinem ganzen Inhalt nach unwirksam werden. Auch hier können Verfügungen aber wirksam bleiben, soweit anzunehmen ist, dass sie auch für diesen Fall getroffen worden wären. Wer sich trennt, scheiden lässt oder ein altes Ehegattentestament noch in der Schublade hat, sollte das Testament daher unbedingt überprüfen. Gerade ältere Testamente passen oft nicht mehr zur aktuellen Lebenssituation.Vorlage für ein handschriftliches Testament
Das folgende Muster zeigt ein eigenhändiges Testament mit mehreren Regelungen. Der Mustererblasser hat drei Kinder. Zwei Kinder sollen Erben werden. Ein Sohn soll enterbt werden. Außerdem enthält der Text eine Teilungsanordnung zugunsten der Tochter und ein Vermächtnis zugunsten der Schwester. Wichtig: Diese Vorlage müsste im Ernstfall vollständig mit der Hand geschrieben und eigenhändig unterschrieben werden. Die Namen, Geburtsdaten, Orte und Gegenstände müssten an die tatsächliche Situation angepasst werden.
Mein Testament
Ich, Max Muster, geboren am 01.01.1950, bestimme hiermit meinen letzten Willen wie folgt:
Meine Tochter Anneliese Schön, geborene Muster, geboren am 02.02.1980, und mein Sohn Heinz Muster, geboren am 03.03.1982, sollen meine Erben zu gleichen Teilen sein.
Mein Sohn Manfred Muster, geboren am 04.04.1984, soll nicht Erbe werden und aus meinem Nachlass nichts erhalten.
Bei der Auseinandersetzung des Nachlasses soll meine Tochter Anneliese Schön das Grundstück in Musterstadt, eingetragen im Grundbuch von Musterstadt, Blatt 1234, Flurstück 567, erhalten. Der Wert des Grundstücks ist auf ihren Erbteil anzurechnen.
Meiner Schwester Gerda Muster, geboren am 05.05.1955, vermache ich mein Ferienhaus in Musterort an der Nordsee, eingetragen im Grundbuch von Musterort, Blatt 9876, Flurstück 321.
Musterstadt, den 16. Juni 2026
Unterschrift des Erblassers
Anmerkung: Der enterbte Sohn ist als Kind des Erblassers grundsätzlich pflichtteilsberechtigt. Er wird durch die Enterbung also nicht Erbe, kann aber einen Pflichtteilsanspruch gegen die Erben geltend machen. Der Pflichtteil ist regelmäßig ein Geldanspruch. Dies sollte unbedingt berücksichtigt werden, wenn Sie Ihr Testament schreiben.
Die Regelung zugunsten der Tochter ist in diesem Beispiel keine zusätzliche Zuwendung, sondern eine Anordnung zur Verteilung des Nachlasses. Da der Wert des Grundstücks auf ihren Erbteil angerechnet werden soll, handelt es sich der Sache nach um eine Teilungsanordnung.
Die Schwester wird durch das Vermächtnis nicht Erbin. Sie erhält vielmehr einen Anspruch gegen die Erben auf Erfüllung des Vermächtnisses. Bei Immobilien sind nach dem Erbfall weitere Schritte erforderlich, damit die Eigentumsübertragung umgesetzt werden kann.
Warum die Handschrift so wichtig ist
Die eigenhändige Niederschrift soll sicherstellen, dass das Testament tatsächlich vom Erblasser stammt. Die Handschrift kann später helfen, die Echtheit des Testaments zu prüfen. Außerdem soll die Formvorschrift verhindern, dass leichtfertig oder unbemerkt fremde Texte übernommen werden. Deshalb sollte ein handschriftliches Testament gut lesbar geschrieben werden. Unklare Streichungen, nachträgliche Einschübe oder widersprüchliche Ergänzungen können später zu Streit führen. Wer sein Testament ändert, sollte besser eine neue, klare Fassung schreiben und ältere Fassungen ausdrücklich widerrufen.Wann ein notarielles Testament sinnvoll sein kann
Ein notarielles Testament kann sinnvoll sein, wenn der Nachlass wertvoll ist, Immobilien vorhanden sind, mehrere Erben eingesetzt werden sollen oder Streit zu erwarten ist. Der Notar achtet auf die Form und kann helfen, den letzten Willen rechtlich klar zu fassen. Außerdem wird ein notarielles Testament regelmäßig amtlich verwahrt und im Zentralen Testamentsregister registriert. Dadurch ist es besser vor Verlust geschützt und wird im Todesfall zuverlässig aufgefunden. Ein notarielles Testament verursacht zwar Kosten. Es kann später aber auch Vorteile bringen, weil es in vielen Fällen den Erbnachweis erleichtert und ein Erbschein entbehrlich sein kann.Siehe auch:
- Mein Testament
- Testament Formulierung
- Ehegattentestament
- Letzter Wille
- Erben und vererben
- Der VorsorgePlaner: mit Checklisten, Formularen und Dokumenten



