Testament schreiben

Bevor Sie Ihr Testament schreiben, sollten Sie sich mit den wichtigsten Formvorschriften und Gestaltungsmöglichkeiten vertraut machen. Ein Testament kann nur dann zuverlässig wirken, wenn es formwirksam errichtet wurde und der letzte Wille eindeutig erkennbar ist.

Im Folgenden finden Sie eine kurze Übersicht rund um das Thema „Testament schreiben“. Die Links dienen als erste Hilfestellung und führen zu weiteren Informationen, Mustern und Formulierungsbeispielen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde im Juni 2026 redaktionell überarbeitet.

  • Muster: Auf unseren Seiten finden Sie Muster-Vorlagen, Formulierungen und Beispiel-Testamente.
  • Gemeinschaftliches Testament: Wie Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament verfassen können, erläutern wir in unseren Beiträgen „Gemeinschaftliches Testament“, „Ehegattentestament“ und „Berliner Testament“. Für bestehende eingetragene Lebenspartnerschaften gelten besondere Regelungen.
  • Notarielles oder privates Testament: Ob ein eigenhändiges oder ein notarielles Testament besser geeignet ist, hängt von der persönlichen Situation, dem Vermögen und dem gewünschten Inhalt ab.
  • Pflichtteil und Erbfolge: Wer nahe Angehörige enterben oder anders bedenken möchte, sollte Pflichtteilsrechte und die gesetzliche Erbfolge berücksichtigen.

Nehmen Sie sich in jedem Fall Zeit, bevor Sie Ihr Testament schreiben. Schon ein Formfehler kann dazu führen, dass der gewünschte letzte Wille nicht oder nicht vollständig umgesetzt wird.

Besonders wichtig ist die Form des eigenhändigen Testaments. Ein privates Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben und eigenhändig unterschrieben werden. Ein am Computer geschriebener, ausgedruckter und unterschriebener Text genügt hierfür in der Regel nicht.

Ort und Datum sollten angegeben werden. So lässt sich später besser feststellen, wann das Testament errichtet wurde und welche Fassung die jüngste ist. Die Unterschrift sollte am Ende des Testaments stehen und den Text räumlich abschließen. Spätere Ergänzungen unterhalb der Unterschrift können zu Auslegungsproblemen führen und sollten besser vermieden werden.

Unleserliche Stellen können ebenfalls problematisch sein. Wenn die Handschrift schwer zu lesen ist, kann zusätzlich eine maschinengeschriebene Abschrift als Lesehilfe beigefügt werden. Entscheidend bleibt aber das eigenhändig geschriebene und unterschriebene Original. Der Ausdruck ersetzt das handschriftliche Testament nicht.

Das privat geschriebene Testament kann zwar zu Hause aufbewahrt werden. Sicher ist das aber nicht immer. Es kann verloren gehen, übersehen oder im schlimmsten Fall von jemandem beiseitegeschafft werden.

Sicherer ist die besondere amtliche Verwahrung beim Amtsgericht. Wird ein eigenhändiges Testament dort verwahrt, werden die Verwahrangaben an das Zentrale Testamentsregister übermittelt. Dadurch wird das Testament im Erbfall zuverlässiger aufgefunden.

Alternativ kann ein Testament auch notariell errichtet werden. Ein öffentliches Testament wird zur Niederschrift eines Notars errichtet. Der Erblasser kann dem Notar seinen letzten Willen erklären oder ihm eine Schrift mit der Erklärung übergeben, dass diese seinen letzten Willen enthält. Diese Schrift muss nicht vom Erblasser selbst geschrieben sein.

Eigenhändiges Testament oder notarielles Testament?

Ein eigenhändiges Testament ist einfach und kostengünstig möglich. Der Erblasser muss den gesamten Text selbst mit der Hand schreiben und unterschreiben. Diese Form eignet sich vor allem für überschaubare Regelungen.

Ein notarielles Testament ist dagegen besonders sinnvoll, wenn der Nachlass wertvoll ist, Immobilien vorhanden sind, mehrere Erben eingesetzt werden sollen, Pflichtteilsfragen eine Rolle spielen oder Streit zu erwarten ist. Der Notar achtet auf die Form und kann helfen, unklare Formulierungen zu vermeiden.

Außerdem kann ein notarielles Testament den späteren Erbnachweis erleichtern. In vielen Fällen kann es einen Erbschein ersetzen. Das kann insbesondere bei Immobilien oder Bankangelegenheiten wichtig sein.

Beispiel zum Schreiben eines Einzeltestaments

Im Folgenden finden Sie ein einfaches Beispiel zum Schreiben eines Einzeltestaments. Weitere Beispiele und Möglichkeiten finden Sie auf unseren Unterseiten.

Das Beispiel enthält eine Erbeinsetzung und ein Vermächtnis. Wichtig: Wenn Sie ein solches Testament tatsächlich verwenden möchten, müsste der gesamte Text vollständig mit der Hand geschrieben und eigenhändig unterschrieben werden.

Erbeneinsetzung und Vermächtnis:

Mein Testament

Ich, Max Muster, geboren am 01.01.1950, bestimme hiermit meinen letzten Willen wie folgt:

Zu meinen Erben setze ich meine Kinder Anna Muster, geboren am 02.02.1980, und Peter Muster, geboren am 03.03.1982, zu gleichen Teilen ein.

Meiner Freundin Friederike Beispiel, geboren am 04.04.1965, vermache ich meine goldene Armbanduhr der Marke Musteruhr.

Musterstadt, den 16. Juni 2026

Unterschrift des Erblassers

Die Namen der Erben sollten möglichst genau angegeben werden. Zwar kann im Einzelfall auch eine allgemeine Bezeichnung wie „meine Kinder“ ausreichen. Klarer ist es aber, die Personen mit vollständigem Namen und Geburtsdatum zu benennen.

Ein Vermächtnis führt nicht dazu, dass die bedachte Person Erbe wird. Der Vermächtnisnehmer erhält vielmehr einen Anspruch gegen den oder die Erben auf Herausgabe des vermachten Gegenstandes oder auf Zahlung des vermachten Geldbetrages.

Minderjährige Kinder im Testament berücksichtigen

Erben minderjährige Kinder, kann dies praktische Fragen aufwerfen. Minderjährige können zwar Erben werden, sie handeln aber nicht selbst wie volljährige Erben. Die Verwaltung des geerbten Vermögens erfolgt regelmäßig durch die sorgeberechtigten Personen oder durch eine vom Gericht eingesetzte Person.

Eltern können durch letztwillige Verfügung eine Person als Vormund benennen oder eine Person von der Vormundschaft ausschließen, wenn ihnen zur Zeit ihres Todes die entsprechende Sorge zusteht. Das Familiengericht prüft später jedoch, was dem Wohl des Kindes entspricht.

Zusätzlich kann eine Testamentsvollstreckung sinnvoll sein. So kann geregelt werden, dass eine bestimmte Person den Nachlass für das minderjährige Kind verwaltet, bis dieses ein bestimmtes Alter erreicht hat.

Gerade bei minderjährigen Kindern sollte ein Testament nicht nur aus einem Muster übernommen werden. Hier können Vormundschaft, Vermögenssorge, Testamentsvollstreckung, Pflichtteil und familiäre Konflikte ineinandergreifen.

Beispiel eines gemeinschaftlichen oder Berliner Testaments

Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Besonders bekannt ist das Berliner Testament. Dabei setzen sich die Ehegatten häufig gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, wer nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten erben soll.

Bei einem eigenhändigen gemeinschaftlichen Testament genügt es, wenn einer der Ehegatten den gesamten Text handschriftlich schreibt. Beide Ehegatten müssen eigenhändig unterschreiben. Der mitunterzeichnende Ehegatte sollte Ort und Datum zu seiner Unterschrift hinzufügen.

Einfaches Beispiel eines gemeinschaftlichen Testaments:

Unser gemeinschaftliches Testament

Wir, Max Muster, geboren am 01.01.1950, und Erika Muster, geboren am 02.02.1952, sind miteinander verheiratet und errichten hiermit unser gemeinschaftliches Testament.

Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen Erben ein. Erbe des zuerst versterbenden Ehegatten soll also der überlebende Ehegatte sein.

Nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten sollen unsere gemeinsamen Kinder Anna Muster und Peter Muster zu gleichen Teilen Erben des dann vorhandenen Nachlasses werden.

Musterstadt, den 16. Juni 2026

Max Muster

Dies ist auch mein Wille.

Musterstadt, den 16. Juni 2026

Erika Muster

Dieses Beispiel ist bewusst einfach gehalten. Es enthält noch keine Pflichtteilsstrafklausel, keine Wiederverheiratungsklausel, keine Ersatzschlusserben und keine Regelung zu späteren Änderungen. Gerade beim Berliner Testament können solche Punkte aber wichtig sein.

Testament später ändern oder widerrufen

Ein eigenhändiges Einzeltestament kann grundsätzlich geändert oder widerrufen werden, solange der Erblasser testierfähig ist. Eine neue Fassung sollte klar formuliert sein. Alte Fassungen sollten nicht parallel mit widersprüchlichem Inhalt aufbewahrt werden.

Bei einem gemeinschaftlichen Testament ist besondere Vorsicht geboten. Enthält es wechselbezügliche Verfügungen, kann ein Ehegatte diese nicht einfach heimlich durch ein neues Testament aufheben. Nach dem Tod eines Ehegatten kann der überlebende Ehegatte an bestimmte Regelungen gebunden sein.

Wer ein altes Testament ändern möchte, sollte daher deutlich schreiben, ob frühere Testamente vollständig widerrufen werden oder nur einzelne Punkte geändert werden sollen.

Wann fachkundiger Rat sinnvoll ist

Ein einfaches Testament kann in vielen Fällen selbst geschrieben werden. Fachkundiger Rat ist aber sinnvoll, wenn Immobilien, größere Vermögen, Unternehmen, minderjährige Kinder, Patchwork-Familien, Pflichtteilsstreit, Auslandsbezug oder mehrere Erben eine Rolle spielen.

Ein Anwalt für Erbrecht oder ein Notar kann helfen, die gewünschte Regelung rechtlich klar umzusetzen. Das ist oft besser, als später einen Streit über missverständliche Formulierungen zu riskieren.

Siehe auch:

Hinweis zu Amazon Affiliate
Als Amazon-Partner verdienen wir an qualifizierten Käufen.

Artikel bewerten:
Hinweise zum Datenschutz

Artikel weiterempfehlen:
Share
Tweet
+1