Testament Beispiel – Was ein Testament leisten kann

Die meisten Menschen befassen sich früher oder später mit der Frage, ob sie ein eigenes Testament verfassen sollten. Besonders wichtig wird dies, wenn die eigenen Wünsche von der gesetzlichen Erbfolge abweichen. Dann kann ein Testament dabei helfen, den Nachlass nach den eigenen Vorstellungen zu regeln.

Damit ein Testament später wirksam ist, müssen jedoch einige Grundregeln beachtet werden. Das gilt besonders für die Form des Testaments und für die klare Bezeichnung der Personen, die erben oder ein Vermächtnis erhalten sollen.
Hinweis: Dieser Artikel wurde 2026 redaktionell überarbeitet.

  • Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich geschrieben und eigenhändig unterschrieben werden. Ein am Computer geschriebener, ausgedruckter und unterschriebener Text genügt in der Regel nicht.
  • Ort und Datum sollten angegeben werden, damit später möglichst eindeutig feststeht, wann und wo das Testament errichtet wurde.
  • Ein notarielles Testament wird dagegen zur Niederschrift eines Notars errichtet oder durch Übergabe einer Schrift an den Notar. Es muss also nicht in derselben Weise handschriftlich geschrieben werden wie ein eigenhändiges Testament.
  • Ein gemeinschaftliches Testament kann von Ehegatten errichtet werden. Bei einem eigenhändigen gemeinschaftlichen Testament genügt es, wenn einer der Ehegatten den Text vollständig handschriftlich schreibt und beide Ehegatten unterschreiben.
  • Für bestehende eingetragene Lebenspartnerschaften gelten besondere gesetzliche Regelungen. Nicht verheiratete Paare im allgemeinen Sprachgebrauch können jedoch kein gemeinschaftliches Testament wie Ehegatten errichten.
  • Ein gemeinschaftliches Testament, insbesondere ein Berliner Testament, ist nicht in jedem Fall die beste Lösung. Bei größeren Vermögen, Pflichtteilsrechten oder steuerlichen Fragen sollte die Gestaltung sorgfältig geprüft werden.

Beim Verfassen eines Testaments bleibt dem Erblasser viel Gestaltungsspielraum. Wer sich mit den Grundregeln vertraut gemacht hat, sollte sich daher auch konkrete Anwendungsbeispiele ansehen. Ein Testament Beispiel hilft dabei, ein Gefühl für Aufbau, Inhalt und typische Formulierungen zu bekommen.

Das folgende Testament Beispiel dient der ersten Orientierung. Es kann nicht alle erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten abbilden und ersetzt keine rechtliche Beratung. Gerade bei Immobilien, mehreren Erben, Pflichtteilsberechtigten, Patchwork-Familien, minderjährigen Kindern, Unternehmen oder Auslandsvermögen sollte fachkundiger Rat eingeholt werden.

Ein Testament kann – abhängig von der Lebenssituation und dem Ziel des Erblassers – viele verschiedene Regelungen enthalten. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Alleinerbeneinsetzung
  • Einsetzung mehrerer Erben mit bestimmten Erbquoten
  • Einzeltestament oder gemeinschaftliches Testament
  • Berliner Testament bei Ehegatten
  • Ersatzerben für den Fall, dass ein eingesetzter Erbe vorverstorben ist
  • Vermächtnisse zugunsten bestimmter Personen oder Organisationen
  • Auflagen, etwa zur Grabpflege oder Versorgung eines Haustieres
  • Testamentsvollstreckung
  • Weitere Anordnungen wie Vorausvermächtnis oder Teilungsanordnung

Testament Beispiel: Privatschriftliches Testament

Für unser Testament Beispiel nehmen wir einen Erblasser, der keine pflichtteilsberechtigten Angehörigen hat. Dadurch lässt sich das Beispiel einfacher darstellen. In der Praxis müssen Pflichtteilsrechte aber immer geprüft werden, wenn Kinder, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner oder unter bestimmten Voraussetzungen Eltern vorhanden sind.

Wichtig: Das folgende Beispiel müsste im Ernstfall vollständig mit der Hand geschrieben und eigenhändig unterschrieben werden. Die Platzhalter müssten durch die tatsächlichen Namen, Geburtsdaten, Orte und Angaben ersetzt werden.

Das Testament Beispiel beinhaltet eine Erbeinsetzung, eine Ersatzregelung, Vermächtnisse und die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers. Es könnte wie folgt formuliert werden:

Mein Testament

Ich, Willy Muster, geboren am 01.01.1950, bestimme hiermit meinen letzten Willen wie folgt:

Erbeinsetzung

Mein Neffe Ralf Beispiel, geboren am 02.02.1980, und meine Nichte Marilena Beispiel, geboren am 03.03.1982, sollen meine Erben zu gleichen Teilen sein.

Ersatzerben

Sollte einer der von mir eingesetzten Erben vor mir versterben, sollen dessen Abkömmlinge zu gleichen Teilen an seine Stelle treten.

Sollte ein eingesetzter Erbe vor mir versterben und keine Abkömmlinge hinterlassen, soll sein Erbteil dem anderen von mir eingesetzten Erben zufallen.

Vermächtnisse

Meiner Freundin Rosalie Muster, geboren am 04.04.1960, vermache ich meinen gesamten Schmuck.

Dem Musterverein e.V. in Musterstadt vermache ich einen Geldbetrag in Höhe von 5.000 Euro.

Testamentsvollstreckung

Ich ordne Testamentsvollstreckung an.

Zum Testamentsvollstrecker ernenne ich Herrn Ewald Beispiel, geboren am 05.05.1970.

Sollte Herr Ewald Beispiel das Amt nicht annehmen, vor mir versterben oder aus anderen Gründen wegfallen, ersuche ich das Nachlassgericht, einen geeigneten Testamentsvollstrecker zu ernennen.

Musterstadt, den 16. Juni 2026

Unterschrift des Erblassers

Erklärung zum Testament Beispiel

Das Beispiel zeigt, wie mehrere Regelungen in einem Testament miteinander verbunden werden können. Der Erblasser setzt zunächst zwei Personen als Erben ein. Diese Erben erhalten den Nachlass als Ganzes, jeweils zur Hälfte.

Zusätzlich enthält das Testament eine Ersatzregelung. Eine solche Regelung ist sinnvoll, weil ein eingesetzter Erbe vor dem Erblasser versterben kann. Ohne klare Ersatzregelung kann später Streit entstehen oder die gesetzliche Erbfolge teilweise wieder eingreifen.

Die Vermächtnisse zugunsten der Freundin und des Vereins führen nicht dazu, dass diese Personen Erben werden. Sie erhalten vielmehr einen Anspruch gegen die Erben auf Erfüllung des Vermächtnisses. Der Schmuck und der Geldbetrag müssen daher nach dem Erbfall von den Erben herausgegeben beziehungsweise gezahlt werden, sofern das Testament wirksam ist und der Nachlass dies hergibt.

Durch die Testamentsvollstreckung bestimmt der Erblasser außerdem eine Person, die seinen Nachlass abwickeln und die testamentarischen Anordnungen ausführen soll. Der Testamentsvollstrecker muss das Amt nach dem Erbfall annehmen. Deshalb ist eine Ersatzregelung oder das Ersuchen an das Nachlassgericht sinnvoll.

Wer kann als Erbe eingesetzt werden?

Eine häufige Frage beim Verfassen eines Testaments lautet: Wen kann der Erblasser überhaupt als Erben einsetzen?

Erbe kann grundsätzlich eine natürliche Person sein, die zum Zeitpunkt des Erbfalls lebt. Auch ein bereits gezeugtes, aber noch nicht geborenes Kind kann erbfähig sein, wenn es später lebend geboren wird. Außerdem können juristische Personen als Erben eingesetzt werden, zum Beispiel ein eingetragener Verein, eine Stiftung oder eine gemeinnützige Organisation.

Wichtig ist, die eingesetzten Personen oder Organisationen möglichst genau zu bezeichnen. Bei Privatpersonen helfen vollständiger Name, Geburtsdatum und gegebenenfalls Anschrift. Bei Vereinen, Stiftungen oder anderen Organisationen sollten der genaue Name, Sitz und möglichst weitere eindeutige Angaben genannt werden.

Haustiere können dagegen nicht selbst Erbe werden. Tiere sind rechtlich keine Personen und können daher nicht Träger einer Erbenstellung sein. Wer sein Haustier absichern möchte, sollte stattdessen eine geeignete Person einsetzen oder mit einem Vermächtnis beziehungsweise einer Auflage regeln, wer das Tier übernehmen und versorgen soll.

Was ein Testament Beispiel nicht leisten kann

Ein Testament Beispiel kann zeigen, wie ein Testament aufgebaut sein kann und welche Bausteine häufig vorkommen. Es kann aber nicht prüfen, ob die Regelung im konkreten Fall rechtlich, familiär und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Pflichtteilsberechtigte vorhanden sind, Immobilien zum Nachlass gehören, Schulden bestehen, mehrere Erben eingesetzt werden, ein Unternehmen betroffen ist oder es Streit in der Familie geben könnte. Auch steuerliche Fragen können eine Rolle spielen.

Wer unsicher ist, sollte deshalb nicht nur ein Muster übernehmen, sondern das geplante Testament fachkundig prüfen lassen. Ein Notar oder ein im Erbrecht tätiger Rechtsanwalt kann helfen, missverständliche oder unwirksame Formulierungen zu vermeiden.

Weitere Informationen rund um das Verfassen eines Testaments finden Sie unter Testament Muster und Testament Formulierung. Dort finden Sie weitere Muster und Formulierungsbeispiele zu typischen Einzelfällen.

Siehe auch:

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