Testament Vorlagen und Bausteine

Wenn Sie die Erbfolge nicht allein den gesetzlichen Vorgaben überlassen möchten, können Sie mit einem Testament eigene Anordnungen treffen. Testament Vorlagen und Bausteine können dabei eine erste Orientierung geben, ersetzen aber keine Prüfung des Einzelfalls.
Schwerpunktmäßig finden Sie in diesem Artikel Formulierungsbeispiele, die über ein ganz einfaches Standard-Testament hinausgehen. Dazu gehören etwa die Einsetzung von Vorerben und Nacherben, die Anordnung einer Testamentsvollstreckung, Vermächtnisse und Regelungen zugunsten einzelner Miterben.
Hinweis: Dieser Artikel wurde 2026 redaktionell überarbeitet.

Wichtig ist bei allen Vorlagen: Ein eigenhändiges Testament muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben werden. Ein am Computer geschriebener, ausgedruckter und unterschriebener Text ist in der Regel nicht ausreichend. Ort und Datum sollten ebenfalls angegeben werden, damit später klar ist, wann und wo das Testament errichtet wurde.

Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Testamentsvollstreckung können grundsätzlich in einem Testament angeordnet werden. Ein Erbvertrag ist dagegen etwas anderes und muss notariell beurkundet werden. Auch bei größeren Vermögen, Immobilien, Unternehmen, Patchwork-Familien oder zu erwartendem Streit sollte fachkundiger Rat eingeholt werden.

Weitere Testament Vorlagen und Bausteine können Sie auch aus verschiedenen anderen Beiträgen ziehen. Zum Weiterlesen bieten sich – je nach den Ansprüchen, die Sie an Ihr persönliches Testament haben – folgende Seiten an:

  • Testament Beispiel: Hier stellen wir Ihnen ein komplettes Beispiel-Testament mitsamt Formulierungen zur ersten Orientierung zur Verfügung. Das Testament bezieht sich auf einen konkreten Fall. Einzelne Formulierungen sollten daher nur übernommen werden, wenn sie zur eigenen Situation passen.
  • Testament Muster: In diesem Beitrag haben wir mehrere Testament Muster zusammengestellt, die für viele Erblasser von Bedeutung sind. Konkret finden Sie dort Muster für ein Einzeltestament mit Alleinerbeneinsetzung, ein gemeinschaftliches Testament und ein Vermächtnis.
  • Testament Formulierung: Hier haben wir weitere häufige Formulierungen gesammelt, die im Rahmen eines Testaments verwendet werden können.

Vorlage für Vorerben und Nacherben

Mit einer Vor- und Nacherbschaft kann der Erblasser bestimmen, dass zunächst eine Person Erbe wird und später eine andere Person nachfolgt. Der Nacherbe wird also nicht sofort Erbe, sondern erst mit dem Eintritt des Nacherbfalls. Häufig wird als Nacherbfall der Tod des Vorerben bestimmt.

Testament

Ich setze meinen Ehemann, Friedrich Muster, geboren am 02.02.1950, zu meinem alleinigen Vorerben ein.

Nach seinem Tod soll unsere Tochter Marina Muster, geboren am 03.03.1980, meine Nacherbin sein.

Musterstadt, den 16. Juni 2026

Unterschrift

Das Vermögen kommt in diesem Beispiel zunächst dem Vorerben zugute. Nach dem Eintritt des Nacherbfalls geht es auf die Nacherbin über. Der Vorerbe ist dabei grundsätzlich in seiner Verfügungsmacht beschränkt, damit der Nachlass für den Nacherben erhalten bleibt.

Der Erblasser kann den Vorerben auch als befreiten Vorerben einsetzen. Dann kann der Vorerbe über den Nachlass freier verfügen. Vollständig frei wie ein normaler Alleinerbe ist er aber nicht in jeder Hinsicht. Gerade bei Immobilien und größeren Vermögenswerten sollte eine Vor- und Nacherbschaft deshalb sehr sorgfältig formuliert werden.

Vorlage zur Einsetzung des Testamentsvollstreckers

Mit einer Testamentsvollstreckung kann der Erblasser bestimmen, dass eine bestimmte Person den Nachlass abwickelt oder verwaltet. Das kann sinnvoll sein, wenn mehrere Erben vorhanden sind, Streit vermieden werden soll oder der Nachlass aus komplizierten Vermögenswerten besteht.

Ich ordne für meinen Nachlass Testamentsvollstreckung an.

Zum Testamentsvollstrecker ernenne ich Herrn Max Beispiel, geboren am 04.04.1970, wohnhaft in Musterstadt.

Zusätzlich könnten Sie verfügen:
Falls die von mir benannte Person das Amt nicht annimmt oder aus sonstigen Gründen wegfällt, ersuche ich das Nachlassgericht, einen geeigneten Testamentsvollstrecker zu ernennen.

Der Testamentsvollstrecker soll meinen Nachlass abwickeln, meine letztwilligen Verfügungen ausführen und bei mehreren Erben die Auseinandersetzung des Nachlasses nach Maßgabe dieses Testaments durchführen.

Der Testamentsvollstrecker muss das Amt nach dem Erbfall annehmen. Die Benennung im Testament allein bedeutet also noch nicht, dass die Person später tatsächlich tätig wird. Es kann daher sinnvoll sein, eine Ersatzperson zu bestimmen oder das Nachlassgericht um Ernennung einer geeigneten Person zu ersuchen.

Erbe und Vermächtnisnehmer

Ein Testament kann Erben einsetzen und zusätzlich Vermächtnisse anordnen. Der Erbe übernimmt den Nachlass als Ganzes. Der Vermächtnisnehmer wird dagegen nicht automatisch Erbe, sondern erhält einen Anspruch auf den vermachten Gegenstand oder Vermögensvorteil.

Mein Sohn Peter Muster, geboren am 05.05.1980, soll mein alleiniger Erbe sein.

Meiner Schwester Gerda Muster, geboren am 06.06.1955, vermache ich mein Ferienhaus an der Nordsee, eingetragen im Grundbuch von Musterort, Blatt 1234, Flurstück 567.

Der Sohn wird in diesem Beispiel Alleinerbe. Die Schwester erhält das Ferienhaus aber als Vermächtnis. Der Erbe muss also dafür sorgen, dass das Vermächtnis erfüllt wird. Bei Immobilien sollten die Angaben besonders genau sein, damit später eindeutig feststeht, welches Objekt gemeint ist.

Wichtig ist: Das vermachte Ferienhaus geht nicht automatisch durch die bloße Formulierung im Testament auf die Schwester über. Vielmehr entsteht regelmäßig ein Anspruch gegen den Erben auf Erfüllung des Vermächtnisses. Bei Grundstücken und Immobilien sind nach dem Erbfall weitere Schritte erforderlich.

Vermächtnis zugunsten eines Erben

Auch ein Erbe selbst kann zusätzlich ein Vermächtnis erhalten. Man spricht dann häufig von einem Vorausvermächtnis. Der betreffende Erbe erhält den vermachten Gegenstand zusätzlich zu seinem Erbteil, wenn der Erblasser nichts anderes bestimmt.

Meine Kinder Peter Muster und Annelie Muster sollen meine Erben zu gleichen Teilen sein.

Meine Tochter Annelie Muster erhält zusätzlich im Wege des Vorausvermächtnisses meinen Schmuck, insbesondere meinen goldenen Ring mit blauem Stein.

In diesem Beispiel erben beide Kinder grundsätzlich je zur Hälfte. Die Tochter erhält den genannten Schmuck zusätzlich als Vorausvermächtnis. Der Wert des Schmuckes wird ihr also nicht automatisch auf ihren Erbteil angerechnet.

Soll ein bestimmter Gegenstand dagegen nur bei der Verteilung des Nachlasses einem bestimmten Erben zugewiesen werden, kann eine Teilungsanordnung gemeint sein. Dann bleibt die Erbquote grundsätzlich bestehen, die Verteilung einzelner Nachlassgegenstände wird aber vorgegeben.

Meine Kinder Peter Muster und Annelie Muster sollen meine Erben zu gleichen Teilen sein.

Bei der Auseinandersetzung des Nachlasses soll Peter Muster mein Auto erhalten. Der Wert des Autos ist auf seinen Erbteil anzurechnen.

Der Unterschied zwischen Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung ist wichtig. Beim Vorausvermächtnis wird ein Erbe zusätzlich begünstigt. Bei der Teilungsanordnung geht es dagegen vor allem darum, wie der Nachlass unter den Erben verteilt werden soll. Unklare Formulierungen können hier schnell zu Streit führen.

Vorlagen nur als Ausgangspunkt verwenden

Testament Vorlagen und Bausteine können beim Formulieren helfen. Sie sollten aber immer an den konkreten Einzelfall angepasst werden. Das gilt besonders bei Pflichtteilsrechten, Immobilien, minderjährigen Kindern, mehreren Ehen, Stiefkindern, Auslandsvermögen, Schulden oder Unternehmensanteilen.

Wenn eine Formulierung mehrere rechtliche Folgen haben kann, sollte nicht geraten werden. In solchen Fällen ist eine Beratung durch einen Notar oder einen im Erbrecht tätigen Rechtsanwalt sinnvoller als die ungeprüfte Übernahme einer Vorlage.

Siehe auch:

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